Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Agenturleistungen des Grafikbüros Lortzing Dreizehn

Inhaber Frank Siegert, Grafikdesigner, Hinrichsenstraße 31, 04105 Leipzig

§1 Allgemeines, Geltungsbereich

(1) Das Grafikbüro Lortzing Dreizehn, Inhaber Frank Siegert (nachfolgend Agentur genannt), erbringt Agenturleistungen unter anderem auf den Gebieten des Grafikdesigns, Webdesigns, Corporate Designs sowie der Konzeption und Gestaltung von Werbemitteln. Für alle Vertragsverhältnisse zwischen der Agentur und den jeweiligen Auftraggebern über die Erbringung von Agenturleistungen gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Auftraggeber schriftlich bekanntgegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht schriftlich Widerspruch erhebt.

(2) Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich bestätigt werden. Eine Änderung dieser Form ist nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt wird.

(3) Soweit in diesen AGB auf Preislisten Bezug genommen wird, sind diese Bestandteil dieser AGB. Der Auftraggeber bestätigt, diese Unterlagen vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen zu haben.

§2 Vertragsschluss und Vertragsdurchführung

(1) Ein Vertrag zwischen der Agentur und einem Kunden kommt dann wirksam zustande, wenn der Kunde den Auftrag schriftlich erteilt und die Agentur die Annahme des Angebots schriftlich bestätigt hat. Soweit zwischen der Agentur und dem Kunden für den Auftrag nicht bereits mündlich ein Honorar vereinbart wurde, kommt – insbesondere soweit zur Erfüllung des der Agentur erteilten Auftrags Fremdleistungen notwendig sind – ein Vertrag erst mit Eingang des von dem Kunden unterzeichneten Kostenvoranschlages zustande. Die Agentur beginnt mit der Ausführung des Auftrags erst nach Unterzeichnung des Kostenvoranschlags.

(2) Fordert der Kunde nach Auftragserteilung – z.B. durch Änderungs- und Ergänzungswünsche zu der ursprünglich bezeichneten Leistung – eine Leistung, die einen Mehraufwand der Agentur bedingt, so hat die Agentur Anspruch auf gesonderte Vergütung. Sofern eine Vereinbarung über die Höhe der Vergütung nicht vorliegt, bemisst sich diese nach dem Design-Honorar-Kalkulationssystem zur Berechnung von Honoraren im Designbereich des Bundes Deutscher Grafik-Designer e.V.

(3) Für die ordnungsgemäße Erfüllung von Aufträgen an Dritte übernimmt die Agentur keine Haftung. Auf Verlangen wird die Agentur jedoch alle Schadensersatzansprüche an den Kunden abtreten. Im Innenverhältnis vergibt die Agentur alle Aufträge auf Rechnung des Kunden, auch wenn die Agentur nach außen hin im eigenen Namen auftritt.

(4) Sollten die durch die Auftragserteilung an Dritte entstehenden Fremdkosten für ein Projekt Euro 500,– überschreiten, so verpflichtet sich der Auftraggeber, gegen Vorlage einer Vorausrechnung, 80 % der vorkalkulierten Fremdkosten unverzüglich an die Agentur zu zahlen. Die Agentur legt nach Abschluss des Projekts und Vorlage aller Fremdkostenbelege unverzüglich eine Endabrechnung vor.

§3 Nutzungsrechte

(1) Die ausschließlichen Nutzungsrechte an Urheber- und Leistungsrechten aller von der Agentur innerhalb des jeweiligen Auftrages entwickelten Ideen und Arbeiten werden, soweit im Vertrag nichts anderes geregelt ist, von der Agentur auf den Kunden ausschließlich für den im Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Verwendungszweck übertragen. Alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte und Leistungsschutzrechte für solche vom Kunden abgelehnte oder nicht ausgeführte Entwürfe verbleiben bei der Agentur.

(2) Für den Fall, dass der Kunde abgelehnte oder nicht ausgeführte Entwürfe oder Ideen, die eine eigene geistige künstlerische oder sonstige Schöpfung der Agentur oder der von ihr beauftragten Dritten darstellen, außerhalb des Vertragsgegenstandes nutzt, hat die Agentur einen gesonderten Honoraranspruch.
Soweit eine gesonderte Honorarabsprache hierzu nicht vorliegt, korrespondiert der Honoraranspruch der Höhe nach mit dem für den Fall der Annahme der Leistung zu zahlenden Honorar, welches nach dem Design-Honorar-Kalkulationssystem zur Berechnung von Honoraren im Designbereich des Bundes Deutscher Grafik-Designer e.V. zu ermitteln ist.

(3) Die Agentur ist berechtigt, von dem verwendeten und nicht verwendeten Material ohne Rücksicht auf Schutzrechte zu Zwecken der eigenen Werbung Gebrauch zu machen, sofern hierdurch keine vertraulich zu behandelnden Informationen des Kunden offenbart werden.

(4) Ansprüche Dritter auf besondere Vergütung zur Abgeltung von Urheber- oder Leistungsschutzrechten einschließlich des Rechts am eigenen Bild sind ausschließlich durch den Kunden zu erfüllen. Der Kunde garantiert, dass er sämtliche Rechte an den zur Verfügung gestellten Materialien (Texte, Fotos, Logos usw.), die für eine umfassende Auftragsabwicklung in dem vertraglich festgelegten Umfang erforderlich sind, erworben hat. Sofern Dritte vorstehende Ansprüche gegen die Agentur geltend machen, verpflichtet sich der Kunde, die Agentur von diesen Ansprüchen freizustellen und ihr sämtliche daraus entstehende Schäden zu ersetzen.

§4 Auftragsabbruch

Für den Fall, dass der Kunde den Auftrag aus Gründen, die die Agentur nicht zu vertreten hat, zu einem beliebigen Zeitpunkt nach Auftragserteilung vorzeitig beendet oder storniert, ist die Agentur berechtigt, alle bereits angefallenen Leistungen, alle aus dem Abbruch entstehenden Verpflichtungen, Stornokosten und entgangenen Gewinn sowie alle vorlaufenden Investitionen, deren Amortisierung durch das vorzeitig beendete Vertragsverhältnis unmöglich gemacht wurde, nach Aufwand gegen Nachweis in Rechnung zu stellen. Eine abweichende vertragliche Regelung zwischen dem Kunden und der Agentur ist möglich, bedarf jedoch zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§5 Haftung

Die Agentur haftet für etwaige Schäden nur, falls der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist.

§6 Preise

Die Preise für die jeweilige Agenturleistung werden mit dem Kunden für jeden Auftrag gesondert vereinbart. Fehlt eine Individualvereinbarung, so bemisst sich das von dem Kunden zu zahlende Honorar nach dem Design-Honorar-Kalkulationssystem zur Berechnung von Honoraren im Designbereich des Bundes Deutscher Grafik-Designer e.V.

§7 Zahlungsbedingungen

(1) Sofern nichts anderes vereinbart, sind alle Rechnungen der Agentur jeweils ohne Abzüge mit Zugang der Rechnung, spätestens 14 Tage ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig, es sei denn, der Auftraggeber weist einen späteren Rechnungszugang nach oder es wird schriftlich ein anderes Zahlungsziel vereinbart.

(2) Bei Projekten bis zu zwei Monaten Laufzeit erfolgt die Endabrechnung nach Abschluß aller Tätigkeiten. Bei Leistungen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, ist das vereinbarte Honorar in monatlichen Raten zu zahlen.

(3) Schecks oder Wechsel werden nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung und nur erfüllungshalber sowie unter Berechnung von Einziehungs- und Diskontkosten angenommen.

(4) Im Falle des Zahlungsverzuges ist die Agentur berechtigt, Zinsen in Höhe von 3 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu verlangen. Das Recht der Agentur auf Nachweis eines höheren sowie des Kunden auf Nachweis eines geringeren Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.

§8 Schlussbestimmungen

(1) Anwendbar ist ausschließlich deutsches Recht.

(2) Erfüllungsort für alle gegenseitigen Verpflichtungen ist der Sitz der Agentur in Leipzig. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen dem Kunden und der Agentur ist im kaufmännischen Geschäftsverkehr Leipzig. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(3) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen nicht.

(4) Unwirksame Bestimmungen sind durch solche Bestimmungen zu ersetzen, die das von den Parteien wirtschaftlich gewollte in rechtlich zulässiger Form erreichen.

gültig ab dem 01.02.2017

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